Bestattungsvorsorge - KRÜGER Bestattungen Tel.: 03537 213247 - Jessen - Wittenberg - Annaburg

Wir sind 24 Stunden für Sie erreichbar:
03537-213247
oder Direktwahl:
Direkt zum Seiteninhalt

Bestattungsvorsorge

Hilfe im Trauerfall
"Wir können den Wind nicht ändern
wir können die Segel richtig setzen."

Aristoteles
Ein immer wichtigeres Thema wird „Vorsorge“!

Im täglichen Leben sorgen wir in Vermögensangelegenheiten, aber auch versicherungstechnisch vor.
Wir treffen Vorsorge für weniger gute Zeiten.
Damit ein Todesfall nicht an moralische und finanzielle Grenzen seiner Hinterbliebenen stößt, gibt es die verschiedensten Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge.
Diese sollte keine zwingende Ausgabe sein. Vielmehr sollten sich Vorsorgeinvestitionen immer an Ihren momentanen Verhältnissen anpassen und auf keinen Fall von Behörden pfändbar sein.
Die Vorsorgeverträge, die Sie mit uns abschließen, werden inhaltlich so gestaltet, dass sie nicht vom Sozialamt antastbar sind.

Rechtliche Grundlage bietet das Urteil des Bundessozialgerichts vom 18.03.2008
B 8/9b SO 9/06 R  
Bundessozialgerichtsurteil lesen

Das Urteil besagt, dass neben dem Grundschonvermögen eine angemessene Bestattungsvorsorge vorhanden sein darf. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen hier bewusst keine bestimmte Art von Vorsorgeinvestitionen.
Wir möchten Ihnen helfen, die richtige Vorsorge zu wählen. Dabei orientieren wir uns an Ihren persönlichen Wünschen und Möglichkeiten.
In einem Beratungsgespräch finden wir gemeinsam mit Ihnen die richtige Vorsorge.
Eine Vorsorge sollte aber auch für Situationen getroffen werden, wenn Sie infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder aber auch durch Nachlassen geistiger Kräfte für sich selbst nicht mehr entscheiden können.
Daher sei jedem angeraten, für sich selbst eine Patientenverfügung und Betreuungsverfügung in Verbindung mit der Vorsorgevollmacht zu erstellen.
Jedem ist zu wünschen, dass ihm eine solche Lage erspart bleibt, hiervon Gebrauch zu machen. Aber der Wert einer gut durchdachten Vorsorge kann für Angehörige, Ärzte und den Betroffenen selbst nicht hoch genug veranschlagt werden.

Vorsorge - Hilfe in besonderen Lebenslagen
Dem Tod eines nahen Angehörigen geht oft eine Zeit des Leidens voraus. Auch hier ist es gut, helfende Hände an seiner Seite zu wissen.
Der Hospitzverein „EndlichLeben e.V“  hat sich die Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen und deren Angehörigen zum Ziel gesetzt.
Daneben gibt es viele weitere Hilfsangebote im Bereich häuslicher und stationärer Pflege.

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 1. September 2009 die Patientenverfügung in den §§ 1901a und 1901b des BGB geregelt und hierfür die Schriftform vorgesehen. Vor diesem Zeitpunkt schriftlich verfasste Patientenverfügungen behalten ihre Gültigkeit.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz, www.bmjv.de/.... finden Sie Informationen, aber auch Formulare, über die verschiedensten Vorsorgeformen.




Zurück zum Seiteninhalt